Austrittsprämie ist gerichtlich verboten

Jörg Meyer über die Klatsche für die Gebäudereinigerfirma Stölting

Das war deutlich: Die Kammer des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen, namentlich die Vorsitzende Richterin Ulrike Groeger, sprach von einem »massiven Verstoß gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit«, wie sie im Grundgesetz Artikel 9 festgeschrieben ist. Für ihre Urteilsbegründung erhielt sie Szenenapplaus, als sie dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in allen Punkten Recht gab.

Geklagt hatte die für die GebäudereinigerInnen zuständige Gewerkschaft IG BAU. Stölting hatte den Beschäftigten schriftlich 50 Euro »Treueprämie« für den Gewerkschaftsaustritt angeboten. Das Schreiben inklusive eines vorgedruckten Austrittsformulars wurde an die Beschäftigten verschickt. Zusätzlich wurden sie persönlich befragt, ob sie Mitglied sind. Drei Frauen fühlten sich so unter Druck gesetzt, dass sie austraten.

Die Gewerkschaft sei auf eine hohe Mitgli...


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