Deutscher Presserat rügt elf Veröffentlichungen
Gremium missbilligt vor allem Beiträge von »Bild«, »Bild am Sonntag« und »Bild Online« / Persönlichkeitsrechte verletzt / Schleichwerbung bleibt ein Problem
Der Pressekodex des Deutschen Presserats enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten. Daran halten sich vor allem Medien des Springer-Konzerns häufig nicht. Meist geht es um Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte.
Berlin. Der Deutsche Presserat hat elf Veröffentlichungen in deutschen Medien wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex gerügt. Allein fünf Rügen ergingen wegen offensichtlicher Schleichwerbung. Die insgesamt 31 Beschwerden zur Berichterstattung verschiedener Medien über die Vorfälle in der Kölner Silvesternacht wies der Beschwerdeausschuss hingegen allesamt als unbegründet zurück, wie das Selbstkontrollgremium der Presse am Freitag in Berlin mitteilte.
Allein 14 Beschwerden in Zusammenhang mit den Übergriffen auf Frauen in Köln richteten sich gegen den Titel »Frauen klagen an« des Magazins »Focus«, das eine nackte weiße Frau mit schwarzen Handabdrücken auf ihrer Haut zeigte. Die Veröffentlichung sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, befand der Presserat.
Wegen Schleichwerbung erhielten die »Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung« un...
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