Ohne Ärger in die eigene Immobilie

Bauherren-Rechte

  • Stefan Bernhardt
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Pfusch am Bau und Verzögerungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können Bauherren auch finanziell schwer schädigen. Wie schützt man sich dagegen rechtlich ab?

Beim Bau der eigenen vier Wände lauert mancher Stolperstein: Laut Bauherren-Schutzbund und Institut für Bauforschung ist das Mängelaufkommen bei privaten Bauvorhaben in den letzten Jahren um zehn Prozent gestiegen. Durchschnittlich 20 Mängel treten während des Bauverlaufs auf, bei der Schlussabnahme werden etwa zehn weitere entdeckt.

Ein verbindliches Datum

Der Bau des Eigenheims beginnt mit der Unterschrift auf dem Bauvertrag. Dort sollte der Baubeginn explizit festgelegt werden. Wird er nicht eingehalten, kann der Bauherr mit dem Entzug des Auftrags drohen. Dasselbe gilt für Fertigstellung und Übergabe: »Ende Mai 2016« ist kein verbindliches Datum, auf das sich Bauherren rechtswirksam berufen können. Idealerweise werden Ausführungsfristen für verschiedene Bauphasen vertraglich festgeleg...


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