Besteht ein Anspruch auf Einsicht in alle Behandlungsunterlagen?
Medizinrecht
Wiederholt kommt es zu einem Streit zwischen Patient und Arzt, inwieweit ein Anspruch des Patienten auf Einsicht in alle Behandlungsunterlagen besteht.
Ein Patient hat Anspruch darauf, sämtliche Behandlungsunterlagen beim Arzt einzusehen. Dieser Anspruch auf Herausgabe kopierter Patientenunterlagen ist nur dann erfüllt, wenn der Arzt die Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt. Die Kosten für die lesbaren Kopien muss der Patient erstatten.
Der Anspruch auf die Unterlagen kann auf die Krankenkasse übergehen, wenn möglicherweise ein Schadenersatzanspruch des Patienten besteht.
Die AG Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert in diesem Zusammenhang über eine Entscheidung des Amtsgericht München vom 6. März 2015 (Az. 243 C 18009/14). In dem verhandelten Fa...
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