Hartz-IV-Zuschlag abgelehnt
Urteil des Sozialgerichts
Patchworkfamilien haben als Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Finanzierung einer größeren Wohnung wegen Besuchen des Kindes eines Ex-Partners.
In einem am 16. Februar 2016 veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Berlin (Az. S 82 AS 17604/14) heißt es, die Ausübung des Umgangsrechts mit einem Kind könne zwar sozialrechtliche Ansprüche gegenüber dem Jobcenter begründen. Voraussetzung sei jedoch die leibliche oder zumindest rechtliche Elternschaft des Leistungsempfängers. Sogenannte »soziale Eltern«, wie im vorliegenden Fall, hätten keine Ansprüche, selbst wenn sie Bezugs- und Vertrauensperson des Kindes sind. In Ausnahmefällen kämen allenfalls Ansprüche des Kindes selbst in Betracht.
Geklagt hatt...
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