FOLGE 111: Paragraf 129/a/b

Lexikon der Bewegungssprache

Man nehme einen lästigen Linksradikalen, füge ihm zwei vermeintliche Genossen hinzu und erfinde einen Gruppennamen, am besten irgendwas mit »militant«. Dann stelle man durch kräftiges Rühren einen Zusammenhang her, und fertig! Fortan können nach Paragraf 129a StGB, also wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung, nicht nur Wohnungen und Büros der drei Personen, sondern ihres gesamten Umfelde...


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