Kein Schutz für die Walschützer

Umweltaktivisten von Sea Shepherd zu Geldstrafen verurteilt / Walfang auf den Färöer-Inseln wird im Sommer weitergehen

  • Andreas Knudsen, Kopenhagen
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Es bleibt strafbar, den traditionellen Walfang auf den Färöer-Inseln zu stören. Ein dänisches Landesgericht bestätigte das Urteil gegen Aktivisten von Sea Shepherd.

Die autonome Inselgruppe der Färöer geriet 2014 und 2015 ins Visier der radikalen Umweltorganisation Sea Shepherd, die für ein Verbot der Wal- und Robbenjagd eintritt. Bereits vor ihrer Ankunft verboten die färöischen Behörden deshalb 2015 allen Personen, die eine Verbindung zu Sea Shepherd haben, die Inseln zu betreten oder mit dem Schiff die Hoheitsgewässer zu befahren. Die Verbote wurden jedoch von einem Schiff der Organisation sowie einer Gruppe Aktivisten übertreten. Aktivisten hielten sich über fünf Monate auf den Inseln auf, um die Fjorde zu überwachen und eventuell auftauchende Herden von Grindwalen zu verscheuchen. Bewusstes Stören des traditionellen Walfanges ist laut färöischem Gesetz jedoch strafbar. Deshalb wurden zwölf Aktivisten, darunter zwei deutsche, im Sommer 2015 durch das färöische Gericht zu Geldstrafen verurteilt.

Sea Shepherd rief daraufhin die nächsthöhere juristische Instanz an, das Östliche Landesgericht...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.