Ein Handy aus dem Ausland muss hier nicht funktionieren
Mobilfunk
Mobilfunkbetreiber in Deutschland müssen nicht dafür sorgen, dass Handys aus dem Ausland hierzulande funktionieren. Sie seien nicht verpflichtet, die technischen Einstellungen entsprechend anzupassen.
Das entschied das Münchner Amtsgericht mit Urteil vom 6. Oktober 2015 (Az. 261 C 15987/15). Ein Mobilfunkdienst hatte einen Kunden verklagt. Er hatte seit März 2013 die Rechnungen des Mobilfunkdienstes n...
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