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Karlsruhe urteilt über Oppositionsrechte

LINKE klagt vor Bundesverfassungsgericht / Partei will prüfen lassen, ob kleine Parteien ausreichend Kontrollrechte haben / Richterspruch am 3. Mai erwartet

  • Lesedauer: 1 Min.
LINKE und Grüne stellen derzeit nicht genügend Abgeordnete im Bundestag, um Untersuchungsausschüsse einsetzen oder Gesetze prüfen lassen zu können. Das oberste Gericht entscheidet bald, ob das rechtens ist.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 3. Mai sein Urteil zu den Rechten der Opposition im Bundestag verkünden. Das teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag mit. Geklagt hatte die Linksfraktion. Sie will klären lassen, ob die kleinen Parteien ausreichend Kontroll- und Oppositionsrechte haben.

Linke und Grüne stellen derzeit nicht einmal ein Viertel der Bundestagsabgeordneten. Die beiden Fraktionen sind also zu klein, um einen Untersuchungsausschuss einsetzen oder Gesetze in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Um ihnen mehr Rechte einzuräumen, hatten Union und SPD für die Dauer der Wahlperiode zwar die Geschäftsordnung des Bundestags erweitert. Der Linkspartei geht das aber nicht weit genug. Sie fordert eine Änderung des Grundgesetzes. (Az.: 2 BvE 4/14) dpa/nd

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