CDU bringt Mindestlohn vor Gericht
Die CDU-Landtagsfraktion will wegen einer geplanten Sonderregelung zum Mindestlohn in Brandenburg vors Landesverfassungsgericht ziehen. »Seit vergangenem Sommer verweigert mir das Arbeitsministerium die Akteneinsicht zum Votum der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn in Brandenburg auf 9 Euro anzuheben«, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher Dierk Homeyer am Dienstag.
In der Kommission mit acht stimmberechtigten Mitgliedern sind Arbeitnehmer, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung vertreten. Homeyer will wissen, wer wie abgestimmt hat und mit welcher Begründung der brandenburgische Mindestlohn künftig 50 Cent über der bundeseinheitlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro liegen soll. Ein Gutachten des Parlamentarischen Dienstes habe ihm bestätigt, dass er Anspruch auf Akteneinsicht habe, trotzdem sei ihm die Einsicht von Arbeitsministerin Diana Golze (LINKE) weiter verweigert worden. »Deshalb sehen wir uns vor Gericht«, sagte Homeyer.
Die gewünschte Einführung eines Mindestlohns gehörte 2009 zu den Gründen, warum die SPD ihrem bisherigen Juniorpartner CDU den Laufpass gab und mit der Linkspartei koalierte. Vorgesehen war zunächst ein Mindestlohn von 7,50 Euro als Bedingung für öffentliche Aufträge. 2012 trat das Vergabegesetz mit 8 Euro in Kraft. 2012 erfolgte eine Erhöhung auf 8,50 Euro. Nachdem 2015 der bundeseinheitliche Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt wurde, stand die Frage, ob das brandenburgische Vergabegesetz damit überflüssig geworden sei.
Im Juni 2015 hatte die brandenburgische Mindestlohnkommission empfohlen, die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen des Landes und der Kommunen auf 9 Euro zu erhöhen. Diana Golzes Staatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt (LINKE) erklärte damals: »Brandenburg bleibt beim Mindestlohn mit vorn.« Ab wann die 9 Euro gelten sollen, ist nicht bekannt. Seite 9
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