Gerichtsurteil aus Karlsruhe

Zwangsbehandlung von Straftätern beanstandet

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Regelungen zur Zwangsbehandlung psychisch kranker Straftäter in Nordrhein-Westfalen. An der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift im Maßregelvollzugsgesetz des Landes bestünden Zweifel, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter. Das NRW-Gesetz erlaubt eine Behandlung ohne ausdrückliche Einwilligung, wenn Lebensgefahr oder eine schwerwiegende Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Anderer besteht.

Das höchste deutsche Gericht hatte 2011 vorgegeben, dass Straftäter in der Psychiatrie nur als letztes Mittel und unter strengen Voraussetzungen zwangsbehandelt werden dürfen. Maßnahmen wie etwa das Spritzen von Medikamenten gegen den Willen des Patienten griffen in schwerwiegender Weise in dessen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein. dpa/nd

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