Patienten unter heimlicher Beobachtung
Patientenschützer fordern: Antikorruptionsgesetz muss nachgebessert werden
Berlin. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht weiteren Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. So sollten die umstrittenen Anwendungsbeobachtungen von Medikamenten an Patienten in ihrer jetzigen Form klar verboten werden, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. »Alle notwendigen Studien müssen durch eine Bundesbehörde genehmigt werden und strengen Transparenzregeln unterliegen.« Rund 1,7 Millionen Patienten seien 2014 in Anwendungsbeobachtungen einbezogen gewesen - »in der Regel ohne ihr Wissen«, kritisierte Brysch. »Die Medikamentenverordnung müss-te sich an der bestmöglichen Therapie orientieren - nicht an wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen und Ärzten.« Patienten müssten künftig vom Arzt vorab informiert werden und einer Teilnahme an einer solchen Studie schriftlich zustimmen.
Alle wesentlichen Studienergebnisse müssten in einer Datenbank veröffentlicht werden. Dazu gehören auch die Namen der beteiligten Ärzte sowie die Höhe der gezahlten Aufwandsentschädigungen. Bei diesen Anwendungsbeobachtungen will die Pharmaindustrie Informationen über Arzneimittel unter Alltagsbedingungen gewinnen.
Die Große Koalition hatte sich in der vergangenen Woche auf letzte Details des Gesetzes verständigt. In der Sitzungswoche vom 11. bis 15. April soll es endgültig verabschiedet werden. Korrupten Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften drohen dann bis zu drei Jahren Haft. Besonders schwere Fälle von Bestechung oder Bestechlichkeit werden sogar mit fünf Jahren geahndet. Künftig machen sich auch Pharmavertreter strafbar, wenn sie aktiv bestechen.
Brysch begrüßte, dass Strafverfolgung bei Korruption im Gesundheitswesen künftig nicht mehr nur auf Antrag von bestimmten Personen möglich ist, sondern bei Verdacht auch von Amts wegen erfolgen kann. »Hier haben die Rechtspolitiker der Koalition noch rechtzeitig die Kurve gekriegt«, sagte er.
Die Rechtsexpertin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, unterstrich, mit dem Gesetz werde die bestehende Strafbarkeitslücke geschlossen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2012, der damals kritisierte, dass niedergelassene Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden können. dpa/nd
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