Positiv-Werbung für Traubenzucker eingeschränkt

Verbraucher

Zucker sollte man allenfalls in Maßen genießen. An diesem Ernährungsgrundsatz kommt auch Dextro Energy nicht vorbei. Zu dieser Entscheidung kam der Europäische Gerichtshof.

»Glucose unterstützt die körperliche Betätigung« - damit wollte Dextro Energy seine Traubenzuckerwürfel bewerben. Dem EU-Gerichtshof (Rechtssache T-100/15) sind diese Aussagen allerdings zu positiv. Es untersagte dem Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen mit Urteil am 16. März 2016 bestimmte Werbesprüche zum gesundheitlichen Nutzen seines Traubenzuckers.

Die Luxemburger Richter bestätigten damit eine Entscheidung der EU-Kommission. Bei dieser hatte Dextro Energy bereits 2011 für seine zu einem Würfel verpackten Glukosetäfelchen die Zu...


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