Altersdiskriminierung wegen unterschiedlichen Rentenalters?

Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)

Die Bundesländer haben unterschiedliche Renteneintrittsalter und -stufen. So kommt es vor, dass ein älterer Arbeitnehmer nicht so lange arbeiten muss oder darf wie ein jüngerer. Die Anhebung des Rentenalters erfolgt stufenweise.

Dies kann eine Diskriminierung darstellen, hatte das Oberlandesgericht in Hamm am 3. Dezember 2014 (Az. 11 U 6/13) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Allerdings müssen mögliche Ansprüche rechtzeitig gestellt werden.

Ein Polizeibeamter meinte, aufgrund rechtswidriger gesetzlicher Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu Unrecht vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden zu sein. Der 1947 geborene Mann war bis zu seiner Pensionierung am 30. Juni 2010 als Polizeivollzugsbeamter tätig. Auf seinen Wunsch hin war sein Ruhestand bereits um drei Jahre verschoben worden. Er beantragte, diesen Eintritt erneut um zwei Jahre bis Juni 2012 hinauszuschieben. Das lehnte das Land wegen bestehender landesrechtlicher Vorschrif...


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