Kassen müssen für Pflege daheim nach Klinikaufenthalt zahlen
Neu seit Jahresbeginn
Seit Jahresbeginn können aus Kliniken entlassene Patienten bis zu vier Wochen ambulante Pflege und Unterstützung im Haushalt bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Auf diese Regelung verweist die Caritas im Bistum Münster. Die Kassen seien verpflichtet, die Kosten zu tragen und auch entsprechende Beratungen anzubieten.
Monika Brüggenthies, Caritas-Referentin für die ambulante Pflege, begrüßte die neue Regelung im Krankenhausstrukturgesetz und hofft, »dass sich dadurch der Drehtüreffekt verringert«. Wenn keine Angehörigen den entlassenen Patienten helfen konnten, seien diese in der Vergangenheit häufig überford...
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