Bundesverwaltungsgericht gibt Hanf ein bisschen frei

Chronisch Kranker siegt in letzter Instanz in Leipzig / Bundesinstitut muss Eigenanbau unter bestimmten Bedingungen gewähren

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Ein Urteil, auf das viele lange gewartet haben: Kranke Menschen, die ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellen, dass sie Hanf zuhause anbauen wollen. Als Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass das Betäubungsmittel für die medizinische Therapie notwendig ist und dass die Krankenkassen die Kosten für Cannabis-Produkte aus der Apotheke nicht übernehmen, was gegenwärtig in der Regel der Fall ist (Az. 3 C 10.14).

Die Behörde muss den Antrag der Erkrankten nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel genehmigen. »Das Ermessen der Behörde ist bei diesen Voraussetzungen auf Null reduziert«, sagte die Vorsitzende Richterin des Dritten Senats, Renate Philipp. Schon bisher konnten chronisch Kranke beim Bundesinstitut eine Ausnahmegenehmigung stellen, um Cannabisprodukte als Arzneimittel in Apotheken kaufen zu können. Für diese Genehmigu...


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