Widerruf ohne Rücksicht auf die Beweggründe möglich

BGH-Urteil zum Widerrufsrecht

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befasste sich unlängst mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt missbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist.

Der VIII. Zivilsenat entschied in einem Urteil vom 16. März 2016 (Az. VIII ZR 146/15), dass dem Verbraucher ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zustehe, da er den Kaufvertrag wirksam widerrufen habe.

Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Verbrauchers komme laut BGH nur in Ausnahmefällen in Betracht. Das könne beispielsweise der Fall sein, wenn ein Verbraucher arglistig handelt, etwa indem er eine Schädigung des Verkäufers beabsichtige oder schikanös handele.

Dass der Verbraucher Preise verglichen und dem Verkäufer angeboten habe, den Vertrag bei Zahlung der Preisdifferenz nicht zu widerrufen, stelle kein rechtsmissbräuchliches Verhalten d...


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