Der Beitrag bleibt - der Ärger auch
Rundfunkbeitrag
Der Streit um den Rundfunkbeitrag ist so alt wie der Beitrag selbst. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht gut drei Jahre nach Einführung des neuen Modells entschieden: Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist verfassungsgemäß.
Die Diskussion über den neuen Rundfunkbeitrag war in den vergangenen Jahren oft genug mit Wut und Ärger verbunden. Das gilt vor allem für solche Beitragszahler, die das seit Anfang 2013 geltende Modell für eine willkürliche Zwangsabgabe halten und sich ungerecht behandelt fühlen. Weil sie jeden Monat 17,50 Euro zahlen müssen, auch wenn sie gar kein Fernsehgerät oder Radio besitzen.
Etliche von ihnen haben gegen den Rundfunkbeitrag geklagt, weil der Rundfunkbeitrag kein Beitrag, sondern eine Steuer sei. Den Bundesländern fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz. Außerdem wurde geltend gemacht, dass der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird, unabhängig davon, ob es darin Rundfunkempfangsgeräte gibt oder nicht. So betonte eine Klägerin, sie hab...
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