Böhmermann könnte Fall fürs Verfassungsgericht werden

Interview mit Medienrechtler Stefan Engels über die rechtlichen Grenzen von Satire

  • Anja Semmelroch
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Der Fall Jan Böhmermann hat nach Einschätzung des Hamburger Medienrechtlers Stefan Engels das Zeug, durch alle Instanzen bis vors Bundesverfassungsgericht zu gehen. Im Interview der Deutschen Presse-Agentur erläutert er, warum Böhmermanns »Schmähgedicht« an die Adresse des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan rechtlich so schwer zu bewerten ist und wie es nach den Strafanträgen aus Ankara nun weitergeht.

Die Türkei verlangt inzwischen auf offiziellem Weg, dass Böhmermann bestraft wird. Warum ist dieser Schritt so entscheidend?

Das deutsche Recht enthält die Besonderheit, dass die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts im Inland besonders strafrechtlich verfolgt werden kann. Das Strafgesetzbuch sieht dafür in Paragraf 103 eine - gegenüber dem Beleidigungstatbestand höhere - Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Dafür muss die ausländische Regierung aber Strafantrag stellen. Diese Voraussetzung hat die Türkei nun erfüllt.

Was genau verstehen Juristen unter einer Beleidigung?

Dafür gelten die allgemeinen Kriterien der Schmähkritik. Eine Schmähkritik wird immer dann angenommen, wenn es nicht mehr um die Sache geht, sondern nur noch um die Diffamierung der Person. Wenn also keine auf Fakten beruhende Auseinandersetzung mehr stattfindet, keine scharfe, zugespitzte Kritik, sondern schlichtweg die Person zur Zielsch...


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