AfD-Klage scheitert aus formalen Gründen

In Thüringen ging die rechte Partei erfolglos gegen einen von Rot-Rot-Grün verhängten Winterabschiebestopp für Flüchtlinge vor

  • Sebastian Haak
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Abschiebestopp war eine der ersten Amtshandlungen der Erfurter Mitte-links-Regierung. Sie sieht sich nun nach einem Verfassungsgerichtsurteil bestätigt.

Die Erleichterung war Vertretern des rot-rot-grünen Bündnisses in Thüringen deutlich anzumerken. Die AfD habe eine »verdiente juristische Bauchlandung« hingelegt, ließ sich die Landespartei- und Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Susanne Hennig-Wellsow, in einer Mitteilung ihrer Fraktion zitieren. Kurz zuvor hatte das Thüringer Verfassungsgericht am Mittwoch in Weimar entschieden, man gebe der Klage der Thüringer AfD gegen eine der ersten Amtshandlungen von Rot-Rot-Grün nicht statt. Es ging um die Verhängung eines Winterabschiebestopps für Flüchtlinge.

Nach den Worten von Hennig-Wellsow ist der Versuch der Rechtspopulisten, das Verfassungsgericht »für inhumane und rassistische Positionen zu missbrauchen, eindeutig ins Leere gelaufen«. Ihre Partei bleibe dabei: Winterabschiebestopps müssten auch weiterhin genutzt werden, um zu verhindern, dass Menschen sehenden Auges in humanitäre Ausnahmesituationen und Katastrophen geschickt würden.

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