Berliner Neutralitätsgesetz

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 Seit elf Jahren gilt in Berlin ein weitgehendes Verbot religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes. Der von SPD und PDS geführte Senat beschloss im März 2004 ein Neutralitätsgesetz für Beamte bei Gericht, im Justizvollzug, bei der Polizei sowie für Lehrer. 2005 trat es in Kraft.

 Ausgeschlossen ist im Öffentlichen Dienst nicht nur das Tragen des Kopftuchs, sondern auch der jüdischen Kippa oder eines christlichen Kreuzes. Außerdem verbietet das Gesetz das Tragen von »auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücken«.

 Ausnahmen vom Verbot gibt es für Berufsschulen sowie für Lehrer, wenn sie Religions- und Weltanschauungsunterricht erteilen. Das ist in Berlin kein staatliches Unterrichtsfach, sondern wird in Verantwortung der jeweiligen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterrichtet. epd

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