Kein Kopftuch an Grundschulen

Landesarbeitsgericht stärkt Berliner Neutralitätsgesetz

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Das Landesarbeitsgericht hat am Donnerstag über die Klage einer Frau verhandelt, deren Bewerbung als Grundschullehrerin wegen des Tragens eines Kopftuches abgelehnt wurde.

Niemand der Betroffenen will seinen Namen in den Medien hören und sehen. Weder der Senatsvertreter noch die Klägerin, die erst gar nicht vor Gericht erschienen war und ihre Anwältin sprechen ließ. Vor einem Jahr hatte sich die Frau mit türkischen Wurzeln um eine Stelle als Grundschullehrerin beworben. Sie wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass das Berliner Neutralitätsgesetz das Tragen eines Kopftuches als Ausdruck eines muslimischen Glaubensbekenntnisses nicht zulässt. Man bot ihr einen Monat später einen Arbeitsvertrag an, der für alle angestellten Lehrer gilt, mit dem Hinweis, dass sie an einer Berufsschule oder in einer Willkommensklasse sofort unterrichten könne. Zu diesem Gespräch war die Frau nicht erschienen und reichte stattdessen Klage gegen die Ablehnung ein mit dem Hinweis, dass hier eine unzulässige Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorliege. Sie ford...


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