Wie Jan Böhmermann die Majestätsbeleidigung stürzte
Kanzlerin Merkel ermächtigt umstrittene und von Ankara geforderte Strafverfolgung des ZDF-Moderators / Empörung von SPD über die Linkspartei bis zur FDP / Aber: Der umstrittene Paragraf im Strafgesetzbuch wird fallen
Die Entscheidung der Bundesregierung, eine Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann wegen des umstrittenen Paragrafen zur Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts zuzulassen, ist von FDP bis Linkspartei auf scharfe Kritik gestoßen. Selbst der Koalitionspartner SPD distanzierte sich auffallend deutlich von dem Votum. Dieses sei in der Bundesregierung »gegen die Stimmen der SPD-Minister gefallen«, sagte Fraktionschef Thomas Oppermann. Der SPD-Außenpolitiker Niels Annen machte deutlich, auf wen das Ja zur Strafverfolgung allein zurückgeht: Er »halte das für eine falsche Entscheidung der Kanzlerin«.
Merkel hatte am Freitag mitgeteilt, dass die notwendige Ermächtigung der Staatsanwaltschaft für eine Strafverfolgung erteilt worden sei. Die CDU-Chefin will damit keine Vorverurteilung des Moderators verbunden sehen – doch der Vorgang ist umstritten, weil sowohl das Schmähgedicht Böhmermanns auf den autoritären türkischen ...
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