Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Steuertipp zum Frühjahrsputz

  • Dr. Rolf Sukowski
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Frühjahrsputz - die Zeit ist reif dafür. Wer für diese Tätigkeiten professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, kann das von der Steuer absetzen. Es sind sogar zahlreiche steuerliche Optionen gegenüber dem Vorjahr neu hinzugekommen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen - das kann beim Frühjahrsputz eine große Hilfe sein. Lassen Sie professionelle Dienstleister die alljährlich notwendigen Aufräum- und Reinigungsarbeiten verrichten. Das spart Zeit, Mühen und Steuern, denn die Arbeitskosten kann man steuerlich geltend machen. Ab 2016 bietet das sogar ganz neue Möglichkeiten.

Denn haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen - das kann man zum Beispiel bei diesen Tätigkeiten:

 Gartenarbeiten,

 Aufräum- und Entrümpelungsarbeiten zum Beispiel im Keller,

 Grundreinigung der Wohnung und der Fenster,

 Gehwegreinigung.

Wer dafür professionelle Dienstleister beauftragt, was normalerweise Mitglieder eines Haushaltes erledigen würden, kann alle Arbeitskosten sowie die Fahrtkosten der Dienstleister bis zu einem Gesamtbetrag von 20 000 Euro in die Steuererklärung einsetzen. 20 Prozent der Kosten wirken steuermi...


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