Voll auf die Ohren

Karlsruher Richter erklären 
Teile des BKA-Gesetzes für 
verfassungswidrig

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Seit 2009 hat das Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende Befugnisse, die eine bessere Terrorabwehr ermöglichen sollen. Die sind jedoch in großen Teilen verfassungswidrig, entschied am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber daher nachbessern. Bis dahin gilt das BKA-Gesetz eingeschränkt.

Dank Bundestags-Mehrheitsvotum dürfen die BKA-Ermittler Wohnungen abhören, Überwachungskameras installieren, Telefonate anzapfen. Zudem ist dem BKA die Bespitzelung von unbeteiligten Kontaktpersonen erlaubt. In dem Gesetz ist auch der Einsatz des »Bundestrojaners« geregelt, mit dem Computerdaten und Nachenrichtenverkehre abgesaugt werden, egal ob sie einen bestimmten Verdachtsfall betreffen oder nicht.

Laut Urteil sind »heimliche Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar«, doch genügte die »derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen in verschiedener Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht«.

»Selten wurde ein Gesetz vor Gericht so auseinandergenommen wie jetzt das BKA-Gesetz«, meinen die Grünen-Innenexperten Konstantin von Notz und Hans-Christian Ströbele. Vize-SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl hält das Urteil für »ausgewogen«, es stärke die Grundrechte. Dem widerspricht Jan Korte von der Linksfraktion nicht, bedauert aber, dass die Richter nicht den Mut hatten, »die Ermächtigung des BKA zum unkontrollierbaren Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen als im Grundsatz mit den Grundrechten unvereinbar zu erklären«. Er fordert eine politische und gesellschaftliche Debatte zur Frage, »wie viel Freiheit wir noch aufgeben wollen«. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will das Urteil prüfen. hei Seite 5

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.