Urteil: VG-Wort darf kein Geld an Verlage ausschütten
Einnahmen stehen allein den Autoren zu, erklärt der Bundesgerichtshof
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) darf ihre Urheberrechtseinnahmen nur an die Rechteinhaber wie Autoren und Journalisten ausschütten. Die Zahlung eines pauschalen Anteils der Tantiemen an Verlage ist nicht erlaubt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag urteilte. Die VG Wort, die die Urheberrechte von rund 490.000 Autoren und Journalisten wahrnimmt, muss ihren Verteilungsplan nun von Grund auf ändern. Die Verlage rechnen mit Rückzahlungen an die Gesellschaft in Millionenhöhe. (AZ: I ZR 198/13)
Wortautoren wie Journalisten, Buchautoren oder auch Autoren wissenschaftlicher Artikel können mit der 1958 gegründeten VG Wort einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag abschließen. Die VG Wort wird damit ermächtigt, die Urheberrechte der Autoren geltend zu machen. Sie erhebt daher von Bibliotheken, Kopiergeräteherstellern und auch PC- und Druckerhersteller...
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