Grüner durfte über Fälle von »Judenhetze« in der AfD sprechen
Landgericht Mainz weist Antrag der Rechtspartei auf einstweilige Verfügung gegen Grünen-Politiker Daniel Köbler zurück
Im Zweifel für die Meinungsfreiheit: Das Landgericht Mainz weist eine Unterlassungsforderung der AfD zurück. In dem Streit ging es um den Vorwurf der Judenhetze und der Holocaust-Leugnung im Landtagswahlkampf.
Mainz. Im politischen Meinungsstreit darf der Grünen-Politiker Daniel Köbler der AfD nach einem Urteil des Landgerichts Mainz weiter Judenhetze und Holocaust-Leugnung in ihren Reihen vorwerfen. Das Gericht wies am Mittwoch eine Unterlassungsforderung der AfD Rheinland-Pfalz zurück.
In der Begründung ihrer Entscheidung sagte Richterin Susanne Gast, Köblers Äußerung in einem Zeitungsinterview, dass es in der AfD Fälle von Judenhetze gebe, sei eine wahre Tatsachenbehauptung. Der Wahrheitsgehalt der zweiten Äußerung, wonach AfD-Mitglieder den Holocaust geleugnet hätten, sei in der Schwebe.
Zwar seien zwei Personen mit solchen Äußerungen zum Holocaust seit 2014 nicht mehr in der AfD. Köbler habe diese Behauptung aber »nicht ohne jegliche Anhaltspunkte« aufgestellt. So sei in seriösen Medien über Äußerungen von AfD-Mitgliedern berichtet worden, die sich zumindest als Billigung des Holocausts verstehen ließen, führte...
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