Flieger zu spät gelandet
Fluggastrechte
Ein Flug nach Mexiko landete mit einer Verspätung von drei Stunden und 41 Minuten. Daraufhin forderten zwei Passagiere von der Airline gemäß EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person.
Das Unternehmen zahlte allerdings nur 300 Euro pro Passagier - und das zu Recht. Die Klage auf Zahlung des Differenzbetrages wurde vom Hessischen Anwaltsgerichtshof mit Urteil vom 21. Oktober 2014 (Az. 31 C 1623/14 (83) abgewiesen.
Im Prinzip stehe den Passagieren bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden und einer Entfernung von über 3500 Kilometern (Langstrecke) eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person zu. Jedoch sieht die Fluggastrechteverordnung auch vor, dass Flugunternehmen die Ausgleichszahlung für einen annullierten Flug unter Umständen halb...
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