Bei der Gebührenhöhe gelten BAföG-Leistungen als Einkommen

Kita-Gebühren

Die Gebühren von Kindertagesstätten richten sich oft nach dem Einkommen der Eltern. Ist die Mutter Studentin und erhält BAföG-Leistungen, gilt das BAföG bei der Gebührenberechnung als Einkommen.

So entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mit Urteil vom 17. Dezember 2015 (Az. 5 C 8.15). Dies gilt laut Gericht auch für den Anteil des BAföG, den Studierende als Darlehen erhalten und später zurückzahlen müssen.

Zum Hintergrund: Die Gemeinden berechnen Kita-Gebühren, oft Elternbeiträge genannt, nach unterschiedlichen Methoden. So kann zum Beispiel eine Grundbetreuung kostenfrei sein und alles, was über diesen Zeitrahmen hinausgeht, ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich dann nach Kriterien wie der Einkommenshöhe, der Familiengröße, der Altersgruppe des betreu...


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