Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

»Frauen an die Macht« - stellt keine Diskriminierung dar

Stellenausschreibung

Eine Stellenanzeige mit der Überschrift »Frauen an die Macht« stellt keine Diskriminierung männlicher Bewerber dar, wenn der Arbeitgeber damit das Ziel verfolgt, seinen Kunden Verkäufer beider Geschlechter zur Verfügung zu stellen.

Dies entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Arbeitsgericht Köln am 10. Februar 2016 (Az. 9 Ca 4843/15).Zum Hintergrund: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll jede Diskriminierung von Menschen verhindern, sei es aus Gründen der Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009871.frauen-an-die-macht-stellt-keine-diskriminierung-dar.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

- Anzeige -
- Anzeige -