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»Frauen an die Macht« - stellt keine Diskriminierung dar
Stellenausschreibung
Eine Stellenanzeige mit der Überschrift »Frauen an die Macht« stellt keine Diskriminierung männlicher Bewerber dar, wenn der Arbeitgeber damit das Ziel verfolgt, seinen Kunden Verkäufer beider Geschlechter zur Verfügung zu stellen.
Dies entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Arbeitsgericht Köln am 10. Februar 2016 (Az. 9 Ca 4843/15).Zum Hintergrund: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll jede Diskriminierung von Menschen verhindern, sei es aus Gründen der Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der ...
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