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Psychiater müssen nicht zahlen

Vater des Täters von Winnenden scheitert mit Klage

Für den millionenschweren Schadenersatz für Opfer und Hinterbliebene des Amoklaufs von Winnenden muss der Vater des Täters einstehen. Ärzte hätten die Bluttat nicht erahnen müssen, so ein Gericht.

Die Psychiater des Amokläufers von Winnenden müssen sich nicht am Schadenersatz für die Opfer und Hinterbliebenen der Bluttat mit 16 Toten beteiligen. Das Landgericht Heilbronn wies am Dienstag eine entsprechende Klage vom Vater des Täters voll umfänglich ab. Die Experten des Zentrums für Psychiatrie in Weinsberg hätten die Amoktat des 17-jährigen Tim K. zu keiner Zeit vorhersehen können oder gar ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009947.psychiater-muessen-nicht-zahlen.html

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