Zwei oder drei - oder zweieinhalb

Rot-Rot-Grün in Thüringen will die Verwaltung verschlanken - und weiß nicht recht wie

  • Lesedauer: 3 Min.
Soweit herrscht Konsens in der Thüringer Landespolitik: keine Gebietsreform ohne parallele Verwaltungsreform. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor, aber einer der strittigsten Punkte bleibt vage.

Erfurt. Im Rahmen der von Rot-Rot-Grün in Thüringen geplanten Verwaltungsreform soll für jede einzelne Landesaufgabe geprüft werden, ob sie besser von den Kommunen erledigt werden kann. Diese Prüfung sei im nun vorliegenden Gesetzentwurf des Kabinetts «als Vorrang definiert», sagte Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (LINKE) Erfurt. Allerdings sei nach Analyse aller staatlichen Aufgaben auch denkbar, dass einzelne bisher kommunale Aufgaben besser vom Land erledigt werden sollten. Der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag sieht vor, noch in dieser Wahlperiode eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform umzusetzen.

Mit dem am Dienstag vorgelegten Gesetzesentwurf ist nun auch die Verwaltungsreform auf den Weg gebracht worden, die parallel zur ebenfalls angestoßenen Gebietsreform erfolgen soll.

Umstritten ist besonders, ob es bei der sogenannten dreistufigen Verwaltung bleibt. Sie umfasst zwischen dem Land mit seiner Ministerialverwaltung und den Kommunen noch die Mittelbehörden wie das Landesverwaltungsamt in Weimar. Der Gesetzentwurf sehe einen «grundsätzlich zweistufigen» Aufbau« vor, sagte Hoff. Welche Rolle das Landesverwaltungsamt künftig spiele, sei noch nicht abschließend diskutiert. »Das Landesverwaltungsamt wird - wenn man zweistufige Verwaltung ernst nimmt - in dieser Form nicht aufrecht erhalten bleiben.« Es könne aber eine »Dienstleistungsbehörde« für die Kommunen werden. Später klang Hoff via Twitter etwas anders: »Weil es Nachfragen gab: Nein, das Landesverwaltungsamt wird nicht in Frage gestellt. Es ist wichtiger Dienstleister.«

Thüringens Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) erklärte am Mittwoch, er wolle am Landesverwaltungsamt festhalten. Es leiste eine wertvolle Arbeit und sei als Dienstleister in einer künftigen Verwaltungsstruktur unverzichtbar. »Hier arbeiten über 1000 Menschen, denen wir eine Perspektive geben müssen.« Die »anstehende Aufgabenkritik« müsse deshalb mit Augenmaß erfolgen. In den vergangenen Wochen waren aus dem Thüringer Umweltministerium bereits Pläne bekannt geworden, wie Behörden aus dem Verantwortungsbereich des Ressorts im Zuge einer Verwaltungsreform umstrukturiert werden sollten. Demnach könnte in Jena ein »Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz« entstehen. Es könnte den Überlegungen nach unter anderem das bisherige Landesbergamt mit der Landesanstalt für Umwelt und Geologie zusammenfassen sowie die Zuständigkeiten für den Nationalpark Hainich, drei Naturparks und zwei Biosphärenreservate.

Mitte April hatte das Kabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Rahmenbedingungen für eine Gebietsreform festlegen soll, wie etwa Mindestgrößen von 6000 Einwohnern für eine Kommune und 130 000 für Landkreise. Neue Zuschnitte für geplante und erst noch zu diskutierende Kreisfusionen enthält es aber nicht.

Aus Sicht der Landtagsopposition aus CDU und AfD hätte die Regierung die Reformpläne für die Verwaltung vor den Plänen für die Gebietsreform vorlegen müssen. Bevor Gebietsstrukturen angefasst würden, müsse klar sein, welche Aufgaben von wem zu erfüllen seien, sagte Mike Mohring, Vorsitzender der CDU-Fraktion. Außerdem sei die sich in den Plänen andeutende »zweieinhalbstufige Verwaltung« weder Fisch noch Fleisch. Die CDU-Fraktion befürworte weiterhin einen dreistufigen Aufbau. dpa/nd

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