Kundgebungsplatz-Streit beschäftigt die Justiz
Schwerin. Ein Streit um Kundgebungsplätze am 1. Mai in der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns beschäftigt die Justiz. Am Mittwoch wies das Verwaltungsgericht Schwerin einen Eilantrag des DGB ab, wie aus einer Mitteilung des Gerichtes hervorgeht. Laut einer Verfügung der Stadtverwaltung darf der Gewerkschaftsbund einen der sechs von ihm angemeldeten Kundgebungsplätze nicht nutzen, weil dieser Platz der NPD zugewiesen worden war. Dagegen zog der DGB vor das Verwaltungsgericht. Dieses beschied nun, dass die Stadtverwaltung richtig gehandelt hat. Der Geschäftsführer der DGB-Region, Thomas Fröde, kündigte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald an. dpa/nd
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