Betrug durch Pflegedienste
Auch in Brandenburg untersucht die Staatsanwaltschaft derzeit, ob ambulante Pflegedienste Abrechnungsbetrug begangen haben. »Es werden Einzelfälle unter die Lupe genommen«, sagte am Mittwoch Sozialministerin Diana Golze (LINKE) in der Fragestunde des Landtags. Doch könne es nicht sein, dass das Fehlverhalten einzelner »einen ganzen Berufsstand in Misskredit bringt«, betonte sie auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ursula Nonnemacher (Grüne). Es seien in ganz Deutschland vermutlich »Schäden in Milliardenhöhe« aufgetreten, hatte Nonnenmacher erwähnt und von »Razzien im östlichen Havelland« gesprochen. Sie erkundigte sich, wie sehr Brandenburg betroffen sei.
Durch die Hilfe von Pflegediensten können alte Menschen länger in den eigenen vier Wänden leben und müssen erst später oder nie in ein Seniorenheim. Das ist gut so, ist aber ein Nachteil bei der Kontrolle der Abrechnungen. Denn Betrug und Bereicherung durch Pflegedienste aufzudecken sei schwierig, erklärte die Ministerin. Allerdings werde jeder Pflegedienst durch die Pflegekassen einmal im Jahr überprüft, ergänzte sie. Eine Kontrolle könne seit Jahresbeginn auch unangemeldet erfolgen. Die Prüfung erstrecke sich allerdings auf die Wahrung der Rechte der betreuten Menschen. »Auf die Art und Weise der Leistungsabrechnung können wir keinen Einfluss nehmen«, bedauerte Golze. Das Abrechnungssystem werde nicht kontrolliert. »Dennoch: Ich möchte vor Verallgemeinerungen warnen«, unterstrich die Ministerin. »Ich habe von Einzelfällen gesprochen.« Es dürfe keinen »Generalverdacht« gegen die Pflegedienste in Brandenburg geben.
In Brandenburg leben derzeit 96 000 pflegebedürftige Menschen. Prognosen zufolge werden es im Jahr 2030 mehr als 160 000 Pflegebedürftige sein. Es gibt im Bundesland fast 550 ambulante Pflegedienste.
Die Pflegestatistik zeige, dass die Pflegebedürftigkeit ab dem 75. Lebensjahr stark zunehme, vermerkte im Jahr 2014 eine Pflegestudie über den Fachkräftebedarf in Brandenburg. Während in den jüngeren Altersgruppen der Anteil der Pflegebedürftigen unter sechs Prozent liegt, steigt er bei den 80- bis 85-Jährigen auf 29 Prozent, bei den 85- bis 90-Jährigen liegt er bei 53 Prozent.
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