FDP muss wegen Möllemann-Affäre Millionen zahlen
Wegen falscher Kontoführung verhängt Bundesverwaltungsgericht ein Bußgeld in Höhe von mehr als drei Millionen Euro
Die FDP muss sich mit dem Erbe ihres früheren Politikers Jürgen Möllemann auseinandersetzen. Das bedeutet, dass sie wegen seiner rechtswidrigen Spendensammlungen Millionenbeträge an den Bundestag zahlen muss.
Leipzig. Der frühere Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Möllemann, hatte für den Landesverband der FDP Barspenden auf ein Sonderkonto eingezahlt, was gegen das Parteiengesetz und das Spendenannahmeverbot verstößt. Deshalb verlangte der Deutsche Bundestag von der Partei für die Jahre 1997 bis 2001 und 2003 staatliche Gelder, die die FDP erhalten hatte, zum Teil zurück. Insgesamt wollte der Bundestag von der Partei knapp 3,5 Millionen Euro haben.
Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig nach knapp sieben Jahren Rechtsstreit, dass die Forderung des Bundestags zum allergrößten Teil rechtmäßig ist und die FDP die Summe fast vollständig zurückzahlen muss (Az. 6 C 5.15). Nur für das Jahr 1999 muss die Partei nichts mehr zahlen, das betrifft eine Summe von knapp 200.000 Euro. Die restlichen mehr als drei Millionen Euro werden nun aber fällig, da der Bescheid des Bundestags von Juli 2009 mit dem letz...
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