Haftstrafen für Brandanschlag in Meißen
Das Gericht geht davon aus, dass die zwei Angeklagten den Anschlag aus ausländerfeindlichen Motiven verübten
Dresden. Rund zehn Monate nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Meißen sind die beiden Angeklagten zu Haftstrafen von jeweils drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Dresden sprach die 38 und 41 Jahre alten Männer am Donnerstag wegen vorsätzlicher Brandstiftung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs schuldig, wie ein Justizsprecher sagte.
Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die Angeklagten den Anschlag aus ausländerfeindlichen Motiven verübten. Sie sollen im vergangenen Juni gewaltsam in ein Meißener Wohnhaus, in das Flüchtlinge einziehen sollten, eingedrungen sein. Mit Hilfe von Brandbeschleunigern legten sie dort Feuer. Ein Wohnraum brannte völlig aus, das mehrstöckige Haus wurde vorerst unbewohnbar.
Knapp zwei Monate nach dem Brandanschlag drangen die Angeklagten demnach erneut in das Wohnhaus ein und versuchten, die Wohnungen unter Wasser zu setzen, um sie endgültig unbewohnbar zu machen. Dies misslang, weil die Wasserhähne verriegelt waren. Die Angeklagten hatten ein Geständnis abgelegt.
Als besonders erschreckend bezeichnete die Vorsitzende Richterin nach Angaben des Gerichtssprechers, dass es sich bei den Angeklagten nicht um einschlägige Kriminelle handle, sondern beide aus der »Mitte der Gesellschaft« kämen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Anschlag in Meißen hatte bundesweit für Empörung und Entsetzen gesorgt. In den vergangenen Monaten hatte es bundesweit immer wieder Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte gegeben. AFP/nd
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