Witwe wird Konservierung der Leiche ihres Mannes verboten

Urteil des Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einer Witwe verboten, den Leichnam ihres verstorbenen Ehemannes zu konservieren.

Die Frau wollte die Leiche mit chemischen Stoffen, die den Zersetzungsprozess hemmen, präparieren. Die Frau hatte argumentiert, dass eine Bestattung innerhalb der regulären gesetzlichen Frist von 96 Stunden bei ihrem Mann nicht möglich sei. Da zahlreiche Verwandte und Freunde aus aller Welt anreisten, benötige sie für die Vorbereitung rund vier Wochen. »Die Witwe ...


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