Die dunkle Seite des Windrads

Verfassungsgericht soll Blockade für neue Kraftwerke kippen / Frieden stiften wird das Urteil nicht

  • Carsten Hoefer, München
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

An diesem Montag verkündet der Bayerische Verfassungsgerichtshof ein mit Spannung erwartetes Urteil: Darf die Staatsregierung den Windradbau einschränken?

Bayerns höchstes Gericht wird an diesem Montag den jahrelangen juristischen Streit um den Ausbau der Windkraft im Freistaat beenden. Wichtigster Punkt auf der Tagesordnung des Verfassungsgerichtshofs (VGH): Die Urteilsverkündung zu den seit Februar 2014 geltenden Einschränkungen für den Bau von Windrädern. Die Opposition hält diese für verfassungswidrig. Da aller politischer Widerstand vergebens war, will die Opposition die CSU nun auf dem Umweg über das Gericht zur Korrektur zwingen. Die strittige Vorschrift hat zu einer Vollbremsung für die Windkraft in Bayern geführt. Laut Bundesverband für Windenergie wurden in der zweiten Jahreshälfte 2015 noch 13 Windräder neu genehmigt - in Baden-Württemberg dagegen 172.

Der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung muss seit gut zwei Jahren mindestens das Zehnfache (»10H«) der Bauhöhe betragen. Bei 200 Metern Rotorhöhe sind das zwei Kilometer. Das bedeutet faktisch, dass in großen Teilen Baye...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -