Bei Kostenerstattung gilt: Selbstbeteiligung entfällt

Rechtsschutzversicherung

Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, könnte zu dem Schluss gelangen, dass er auch bei einer Teilerstattung durch die gegnerische Seite seine Selbstbeteiligung zahlen muss.

Das Gegenteil ist der Fall, sagt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV): »Die Erstattung wird zuerst auf die Selbstbeteiligung angerechnet!«

Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, wird, wenn er den Versicherer im Schadenfall einschaltet, zunächst in Höhe dieser Selbstbeteiligung zur Kasse gebeten. Der Versicherungsnehmer beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen.

Gleichgültig, ob der Streitfall, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, vor Gericht oder außergerichtlich beigelegt wird und dem Versicherungsnehmer dabei ganz oder teilweise die Kosten für Rechtsanwa...


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