Asbestschindeln am Dach wurden verschwiegen
Urteil zum Hauskauf
Asbest im Haus stellt jedenfalls dann einen Mangel dar, wenn der Verkäufer es für »asbestfrei« erklärt hat.
Für ihr 1979 errichtetes Einfamilienhaus fand die Eigentümerin 2012 einen Käufer. Wie üblich, war im Kaufvertrag die Haftung der Verkäuferin für Sachmängel ausgeschlossen. Nur für eine arglistige Täuschung sollte sie geradestehen.
Deshalb scheiterte der Käufer zunächst beim Landgericht Koblenz, als er die Verkäuferin wegen eines Mangels der Kaufsache auf Schadenersatz verklagte: Am Dach des Altbaus waren Dachplatten aus Asbest verlegt.
Das Landgericht hielt die Asbestschindeln nicht einmal für einen Sachmangel: Eine konkrete Gefahr für die Gesundheit der Bewohner gehe von den Zementplatten nicht aus. Ein darauf spezi...
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