Das Minderungsrecht und die Risiken

Mietrecht: Mietminderung (Teil 2 und Schluss)

Das Recht auf Mietminderung ist allgemein bekannt und ausgesprochen beliebt. Zum einen, weil nicht einzusehen ist, dass man bei gemindertem Wohnwert die volle Miete zahlen soll. Zum anderen, weil viele glauben, es gäbe kein anderes Druckmittel, um den Vermieter zur Mängelbeseitigung zu bewegen. Doch angesichts einer immer restriktiveren Rechtsprechung raten Berater zum vorsichtigen Umgang mit der Mietminderung.

Nie in Eigenregie handeln

Die Frage ist nun, um wie viel Prozent gemindert werden darf. Gesetzliche Vorgaben, an denen man sich orientieren könnte, gibt es nicht. Kommt es zum Rechtsstreit, entscheiden die Richter nach ihrem Ermessen, wobei es auf die Umstände im konkreten Einzelfall ankommt. Auf Tabellen aus dem Internet sollte man sich daher nie verlassen. Selbst bei einer vermeintlich klaren Sachlage - wie einem Totalausfall der Heizung im Winter - halten einige Gerichte 50 Prozent für angemessen, andere dagegen 100 Prozent.

Die oberste Regel lautet: Nie in Eigenregie mindern, sondern immer zuerst eine Rechtsberatung aufsuchen. Zwar sind auch Mietrechtsexperten nicht vor Fehleinschätzungen gefeit. Aber sie können anhand der Rechtsprechung und Erfahrungswerten zu einem realistischeren Abzug raten. »Die meisten Mieter überschätzen die Höhe der Mietminderung«, weiß Stefan Schetschorke, Leiter der Rechtsabteilung des Berl...


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