»10H«-Regelung verfassungsgemäß
Bayern darf Windkraftausbau per Gesetz abwürgen
Das Urteil ist gesprochen, der Streit aber geht weiter: Rein rechtlich sind die Einschränkungen der CSU für neue Windräder in Ordnung - der politische Streit geht aber weiter.
München. Die von der CSU durchgesetzten Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen verstoßen nicht gegen die bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung wies der Verfassungsgerichtshof in München am Montag mehrere Klagen unter anderem der Landtagsopposition zurück. Damit bleibt es bei den massiven Einschränkungen für den Bau von Windrädern, die seit Februar 2014 in Bayern gelten. Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache (»10H«) der Bauhöhe betragen. Bei modernen Anlagen sind das etwa zwei Kilometer. Gemeinden können aber eine Abweichung von der Regel beschließen.
Durch die Regelung werde der räumliche Anwendungsbereich für Windkraftanlagen zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht beseitigt, hieß es in der Begründung der Richter. Sie argumentierten so: Je niedriger neue Windräder...
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