Nachzug von Familien bleibt möglich
Bund verlängert Thüringer Regelung über Syrer
Erfurt. In Thüringen lebende Syrer können ihre Familien weiter auf eigene Kosten zu sich holen. Das Bundesinnenministerium habe eine entsprechende Regelung verlängert, erklärte Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne). Sie gilt aber nur in dem Freistaat, nachdem er eine Verlängerung beantragt hatte. Andere Bundesländer halten sich Lauinger zufolge wegen einer ausstehenden Gerichtsentscheidung zurück. Das Bundesverwaltungsgericht wolle klären, wie lange ein Bürge finanziell einspringen müsse, wenn ein Flüchtling als anerkannt eingestuft worden sei - und danach staatliche Hilfen flössen.
Thüringen will sich mit der Regelung ein Stück weit gegen das Mitte März in Kraft getretene Asylpaket II der Bundesregierung stemmen. Es sieht vor, dass für bestimmte Schutzsuchende der Familiennachzug ausgesetzt wird. »Ich halte es für eine der schlimmsten Entscheidungen der Bundesregierung, den Menschen, die hier sind, die Perspektive zu rauben, ihre Familienangehörigen nachzuholen«, so Lauinger. Die Möglichkeit des Familiennachzugs wurde seiner Aussage nach seit 2013 selten genutzt. Lediglich rund 380 Einreisevisa seien für Thüringen ausgestellt worden. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr kamen fast 30 000 Geflüchtete nach Thüringen.
Ohne Verwandte in Deutschland könne die Einreise mit Visa nicht erfolgen, sagte der Minister. Sie müssten sich verpflichten, die Kosten für ihren Angehörigen zu tragen. In diesem Fall entstünden dem Staat keinerlei Ausgaben. Sollten doch Hilfen anfallen, könne sich der Staat beim Bürgen das Geld zurückholen, erklärte der Grünen-Politiker. Sei dort aber kein Geld zu holen, müsse letztlich der Staat einspringen. Als Bürge komme deshalb nur der in Frage, wer regelmäßige Einkünfte nachweisen könne.
Die Regelung gilt bis Jahresende. Der Bund erteilt laut Lauinger den Ländern nur dann Genehmigung, wenn sie entsprechende Mittel bereithalten. »Das finanzielle Risiko des Landes ist überschaubar«, sagte er. dpa/nd
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