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Petry darf in Münchner Hofbräukeller auftreten

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Im Streit um einen geplanten Auftritt von Parteichefin Frauke Petry im Hofbräukeller in München hat die AfD einen Sieg vor dem Landgericht München I errungen. Das Gericht verpflichtete den Wirt in einem Donnerstag veröffentlichten Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren dazu, der Rechtspartei zwei Räume der Gaststätte für eine öffentliche Kundgebung zu überlassen. Der Rücktritt vom Mietvertrag war demnach nicht zulässig. Der Wirt der in der Nähe des bayerischen Landtags gelegenen Gaststätte hatte die kurzfristige Kündigung des Mietvertrages mit den Ausschreitungen beim AfD-Bundesparteitag in Stuttgart Ende April begründet. Er fürchtete, dass sich dies bei Gegendemonstrationen vor seinem Lokal wiederholen könne. AFP/nd

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