Rettet den Rundfunk

Das öffentlich-rechtliche Prinzip ist Angriffen ausgesetzt / Linkspartei positioniert sich zum Rundfunkbeitrag

  • Tobias Riegel
  • Lesedauer: 4 Min.

Wer außerhalb des Springer-Konzerns hat eigentlich den Herausgeber der »Bild«-Gruppe, Kai Diekmann, mitbestimmt? Wer könnte ihn wieder abberufen? Diese Fragen sind dann berechtigt, wenn Boulevard-Chefs nicht mehr nur berichten, sondern sich mutmaßlich zum politisch-moralischen Korrektiv und etwa zum Sturz eines Bundespräsidenten berufen fühlen. Die Antwort ist bekannt: Die Bürger (auch die Nicht-»Bild«-Leser) müssen das höchst wirkungsvolle politische Sendungsbewusstsein des Springer-Personals ertragen, ohne auf diese Meinungsbildung demokratisch Einfluss nehmen zu können. So kann ein von der Minderheit der »Bild«-Käufer und potenten Anzeigenkunden finanziertes Produkt die Politik für eine von den Entscheidungsprozessen ausgeschlossene Mehrheit verändern. Dieses Recht steht potenziell auch allen anderen Privatmedien zu - wodurch eigentlich Meinungsvielfalt entstehen soll.

Die Gremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind dagegen leidlich demokratisch legitimiert. Zwar wird auch der ZDF-Chef nicht vom Volk bestimmt, aber in den Rundfunkräten ist für gesellschaftliche Vielfalt gesorgt - zumindest theoretisch, denn das ist auch nach der jüngsten Novelle noch sehr ausbaufähig. Und die Redaktionen des öffentlichen Rundfunks kann man (zumindest theoretisch) auf die Regeln der Ausgewogenheit festnageln, man kann mit Beschwerden in sie hineinwirken, sich auf Gesetze berufen. Das ist oft unbefriedigend und wird häufig abgeblockt. Aber immerhin gibt es hier diese Instrumente. Außerdem genießen Privatmedien eine viel großzügigere Tendenzfreiheit. So darf der Springer-Konzern seinen Mitarbeitern ein Bekenntnis zur transatlantischen Freundschaft abverlangen, was bei den (zumindest offiziell) zu »Ausgewogenheit« und »internationaler Verständigung« verpflichteten Öffentlich-Rechtlichen undenkbar wäre.

Da ist es zwar umso skandalöser, wenn Teile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dennoch brutal tendenziös berichten - etwa im Zusammenhang mit Griechenland oder der Ukraine. Aber immerhin auf dem Papier (und damit einklagbar) sind ARD und ZDF nur ihrem Publikum verpflichtet, und stehen dadurch unter großem Rechtfertigungsdruck - während Privatmedien auf ihre Eigentümer und Anzeigenkunden Rücksicht nehmen müssen und dürfen. Das Prinzip des Öffentlich-Rechtlichen ist also bei aller berechtigten Kritik unbedingt zu verteidigen. Und es ist Angriffen ausgesetzt.

Die medienpolitischen Sprecher der Linkspartei haben sich darum nun mit einem Papier zum Rundfunkbeitrag positioniert. Darin brechen die Politiker konsequent eine Lanze für das Prinzip des öffentlichen Rundfunks. Das mag in dieser Eindeutigkeit zunächst überraschen - hätten doch gerade Medienexperten dieser Partei viel Anlass, die Berichterstattung von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu kritisieren. Aber das wichtige Prinzip eines gut ausgestatteten öffentlichen Rundfunks einerseits und die konkrete inhaltliche Kritik daran sind eben zwei paar Schuhe. Auf keinen Fall sollte sich die Gesellschaft dazu verführen lassen, den Rundfunk aus der öffentlichen Hand zu geben, nur weil dessen aktuelles Personal die Achtung der Neutralität oder die Trennung von Meinung und Bericht teils grob missachtet.

Ganz nach vorne stellt die Linkspartei in ihrem aktuellen Papier das Bekenntnis zum grundgesetzlichen Auftrag der Öffentlichen – und auch zu einem (sozial modifizierten) Rundfunkbeitrag. Das ist keine Selbstverständlichkeit in Zeiten, in denen etwa die AfD das aktuelle Modell der Rundfunkgebühren aggressiv bekämpft, und damit viele Sympathien sammelt. Neoliberale Akteure Trommeln schon lange für die radikale Privatisierung der Medienlandschaft. Und selbst von ganz links gibt es (wenig durchdachte) Aufrufe gegen die »Zwangsgebühren für die gleichgeschalteten Systemmedien«. Das Beitragssystem ist unter Beschuss. Die sich irrtümlich als »Rebellen« sehende Gemeinschaft der Verweigerer reicht laut »Welt« von »all den Einzelkämpfern in Stadt und Land bis zu großen Firmen wie dem Autovermieter Sixt und der Drogeriekette Rossmann«.

Die LINKE kritisiert dagegen nicht die Gebühr an sich, sondern die konkrete Ausgestaltung. So sei es seit 2013 durch die Umstellung von Gerätegebür auf Haushaltspauschale zu sozialen Schieflagen gekommen. Eine Befreiung von der Pauschale müsse möglich sein etwa bei niedrigem Einkommen, für gemeinnützige Einrichtungen sowie für Zweitwohnungen oder Kleingärten. Langfristig sollen die Öffentlichen komplett werbefrei werden, zudem soll ein TV-Angebot für Jugendliche her und sollen Bürgermedien deutlich gestärkt werden.

Änderungen werden auch für den Online-Bereich gefordert, wo die Öffentlichen nicht nachvollziehbaren Beschränkungen unterliegen. Diese »Negativliste«, die die private Konkurrenz schützen soll, möchte die Linkspartei ersatzlos streichen. Spannend und überfällig ist die Forderung nach einer »öffentlich-rechtlichen Suchmaschine«, die so professionell sein soll, dass sie das Monopol von Google angreifen könnte.

Es ist wichtig, die Journalisten vor den grotesken »Lügenpresse«-Rufen von Rechts und die Gesellschaft vor der Privatisierung des Rundfunks zu schützen. Ein Eintreten für das öffentlich-rechtliche Prinzip sollte aber auch nicht gegen die fundierte (linke) Kritik an zahlreichen Beiträgen von ARD, ZDF und Deutschlandradio - etwa zu den Themen Austeritätspolitik, Streik, Privatisierung, Rente, Löhne, Aufrüstung, NATO, Krieg und Frieden - ausgespielt werden.

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