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Wenn es ohne Ankündigung klingelt ...

Mietrecht zum Handwerkereinsatz

Wenn ein vom Vermieter bestellter Handwerker ohne Ankündigung klingelt, ist der Mieter nicht verpflichtet, diesen in die Wohnung zu lassen.

Ist in der Wohnung etwas kaputt, muss der Mieter diesen Mangel seinem Vermieter anzeigen. Am besten - auch um spätere Streitigkeiten zu vermeiden - schriftlich. Auf diese Mängelanzeige kann dann der Vermieter auf verschiedene Arten reagieren. Entweder er tut nichts und zwingt so den Mieter, weitere Schritte, wie etwa Mietminderung oder Klage auf Beseitigung der Mängel, einzuleiten. Oder er nimmt s...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1012073.wenn-es-ohne-ankuendigung-klingelt.html

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