Sittenwidriger Hungerlohn
Landesarbeitsgericht
Ein Stundenlohn von 3,40 Euro ist ein Hungerlohn und deshalb sittenwidrig.
So urteilte das Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 15 Sa 2258/15). Das Gericht gab deshalb am 22. April 2016 der Klage eines brandenburgischen Jobcenters gegen einen Arbeitgeber wegen sittenwidriger Löhne vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes statt.
Das Jobcenter hat den Angaben zufolge von 2011 bis 2014 Leistungen zur Grundsicherung an eine Arbeitnehmerin eines Pizzeriabe...
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