Arbeitslose müssen ihren Umzug rechtzeitig melden
Sozialgericht urteilte
Arbeitslose können wegen einer zu späten oder versäumten Meldung eines Umzugs bei der Arbeitsagentur ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren.
Das entschied das Sozialgericht Koblenz in zwei Urteile vom 9. März 2016 (Az. S 9 AL 145/14) und vom 23. März 2016 (Az. S 9 AL 165/14). Beide Urteile wurden erst am 31. März 2016 veröffentlicht.
Die Zahlu...
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