Arbeitslose müssen ihren Umzug rechtzeitig melden

Sozialgericht urteilte

Arbeitslose können wegen einer zu späten oder versäumten Meldung eines Umzugs bei der Arbeitsagentur ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren.

Das entschied das Sozialgericht Koblenz in zwei Urteile vom 9. März 2016 (Az. S 9 AL 145/14) und vom 23. März 2016 (Az. S 9 AL 165/14). Beide Urteile wurden erst am 31. März 2016 veröffentlicht.

Die Zahlu...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -