Gericht erlaubt »Dashcam«-Aufnahmen als Beweismaterial
Stuttgarter Richter fällen bundesweit erste obergerichtliche Entscheidung / Keine Angaben zu möglicher Verletzung der Privatsphäre
Stuttgart/Reutlingen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hält es für zulässig, Verkehrsteilnehmer aufgrund von Videoaufnahmen mit sogenannten Dashcams zu verurteilen. Der Einsatz solcher Kameras ist zwar aus Datenschutzgründen umstritten - es bestehe aber kein Verbot, auf diese Weise entstandenes Beweismaterial zu verwerten, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dashcams werden in Privatfahrzeugen am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe montiert, um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen. (AZ: 4 Ss 543/15)
Im behandelten Fall war ein Autofahrer über eine Ampel gefahren, die bereits s...
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