Einigung auf Entwurf für Integrationsgesetz

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Berlin. Die Bundesregierung hat sich der »Passauer Neuen Presse« zufolge auf einen mit den Ländern abgestimmten Entwurf für das neue Integrationsgesetz geeinigt. Das Blatt berief sich dabei auf Angaben aus Koalitionskreisen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte allerdings am Montag in Berlin, die Ressortabstimmung dauere noch an. Bei der geplanten Wohnsitzauflage sollen die Länder laut dem Bericht die Möglichkeit erhalten, Flüchtlingen für drei Jahre einen bestimmten Wohnort zuzuweisen oder ihnen die Niederlassung in bestimmten Stadtteilen zu verbieten. Auch künftig solle gelten, dass Ausländer nach fünf Jahren eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten können, wenn sie ihren Lebensunterhalt »überwiegend selbst« bestreiten und Deutschkenntnisse auf dem Niveau »A2« nachweisen. Die Regierung will das neue Gesetz bei ihrer Kabinettsklausur auf den Weg bringen, die am Dienstag im brandenburgischen Meseberg beginnt. AFP/nd

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